Band 
Elfter Band. T bis V.
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623
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Verdünnung Vereinigte Staaten R2ä

Verdünnung. Wird durch Zusatz einer dünnflüssigern Substanz zu einerdickflüssiger» die Consistenz der lctztern vermindert, so sagt man, sie sei mit dererstern verdünnt worden. Auch sagt man z. B. Weingeist mit Wasser verdünnen,weil dadurch die Wirksamkeit des erstern verringert wird. Ferner versteht man un-ter diesem Ausdrucke die Verbreitung eines Körpers durch einen größern Raum.Nach den ersten Zügen der Luftpumpe z. B. verbreitet sich die unter der Glockeübrig bknbende Lust durch den ganzen Raum derselben, und Muß sich also verdün-nen, um denselben wieder einzunehmen.

Vereinigte Gefalle (>lre,its nennt man inFrankreich eine

mdirecieStcuer, welche auf Wein.Cyder , Bier, Branntwein,Salz, Tabak, Spiel-karten, bffentl chen Landkulschen, dem Gdld- und Silberstempel u. s. w. liegt, unddie daher den Namen erhalten, daß man alle die verschiedenen Abgaben, die auf die-sen Gegenständen lagen, in eine ach>>n>n<Uii>iloii ^-äiiöiale >I«ri llroii.«, renini ver-einigte. Diese Verwaltung gibt jährlich eine Einnahme von 120150 Millionenund bildet eine der Haupteinnahmen des off nilichen Schatzes. Aber man siehtauch an ihr, wie unbequem die Hebung aller indirecten Eteuern ist, sobald manbei diesen hohe Sähe einführt, bei deren Umgehung der Gewinn sehr groß ist, undwo man daher überall einer doppelten und dreifachen Aufsicht bedarf, um zuerst dieSteuerpflichtigen, dann die Beamten zu beobachten, welche sich leicht mit jenenvereinigen, ihnen durch die Finger sehen und dann den Gewinn mit ihnen theilen.Die ganze Gesetzgebung der Verwaltung der verein. Gcfälle wurde auf Befehl desGeneraldirectore 1812 und 1813 neu gesammelt und systematisch geordnet, da dieAnzahl der Verordnungen so groß geworden, daß fast keinEteuerbeamter und keinSteuerpflichtiger sie mehr kannte und anzuwenden wußte. Jetzt nun, da die Ver-ordnungen gesammelt sind, nehmen sie kl. gedruckt 6 Bde. ein, deren stder 500600 Seiten zählt. Diejenigen, welche in Deutschland mit der Einführung indi-recker Abgaben beauftragt sind, mögen diese 6 Bände durchstudiren, damit siedie Schwiei igkcil kennen lernen, die sich der Erhebung derselben entgegenstellt,und die Kosten des großen Zubehörs überschlagen. Die Generaldirection ist inParis . An ihrer Spitze steht ein StaalSralh als Generaldirecror und 5 Admini-stratoren, die zusammen das Generalconsiil der Verwaltung bilden, vor welches allestreitige Gegenstände kommen, und in dem nach Stimmenmehrheit entschieden wird.Zn jedem Departement ist ein Director der vereinigten Gefälle, unter dem tieIn-specwren und Controleurs stehen, sowie die verschiedenen Commis und Pröpvft-S.Der Director correspondirt unmittelbar mit dem Generaldirecwr in Paris , erhältvon diesem die Befehle und vertheilt sie an s. Untergebenen. Alle 14 Tage schickt ers. Cassenbestand zur Generalcasse nach Paris . Die Jnspectoren in jedem Departe-ment correspondiren mit dem Director, machen alle 3 Monate eine Rundreise beiollen Empfängern, schließen ihre Rechnungen ab, und machen eine dreifache Über-sicht des Bestandes von Einnahme und Ausgabe, wovon ein Exemplar dem Em-pfänger bleibt, eins geradezu an die Generaldirection nach Paris gesendet wird, undeins an den Director des Departements. Auf diese Weise ist Dem vorgebeugt, daßsich in der Direttion keine gefährliche Eigenmacht bildet, daß die Generaldirectionin Paris Alles unmitt-lbar voi» Inspector erfädrt. Zn Frankreich erklärte sichdie öffentliche Stimme allgemein gegen die >l,oit, ixn-iir und hofft» von der Re-stauration ihre Aushebung, welche die Bourbons versprochen hatten; allein die Mi-nister ließen sie besteh n und haben sie seit 1814 noch erhöht.

VereinigteStaaien. Der Freistaat von Nordamerika ist noch nicht6b Zahre alt, und schon bildet er eine Weltmacht, in der physischen wie in der mo-ralischen Bedeutung dieses Worts. Er stellt einen wohlgeordneten, sich durch sichselbst entwickelnden bürgerlichen Verein dar, dessen Grundlage die Zdee einesRechtSverlragg, und dessen Lebenswurzel der vernunftgemäße Gesammtwille Aller