Band 
Zwölfter Band. W bis Z.
Seite
XIX
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Mühe erlangt werden konnten. Das Publicum nahm auch die Neue Folgemit Beifall aus, indem in 8 Jahren 20,000 Exemplare verkauft wordensind, und ein unbefangener Beurtheiln- derselben im „HeSperuS", Nr. 71,137, 139 und 140 d. I. 1823, in Nr. 281 fg. d. I. 1824, und in Nr.214 — 220 d. I. 1825, hat der Idee dieser Fortsetzung und Erweiterunggewi„er Fächer des Hauptwerks und ihrer Ausführung im Ganzen wie imEinzelnen Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Die Zeit selbst hat die Aufnahme der meisten darin dargestellten Gegen-,stände gerechtfertigt oder über das bleibende Interesse derselben entschieden.Als daher eine siebente Auflage des Conv.-.Lex. vorbereitet werden mußte,so war die Erweiterung derselben von Zehn zu zwölf Bänden nicht alleinzweckmäßig, sondern auch nothwendig, wenn anders das Wesentliche aus denbeiden Bänden der Neuen Folge, nebst mehren andern Ergänzungen, beson-ders des geschichtlichen, des literarischen, des Kunst- und des philosophischenFaches, darin Platz finden sollte. Eine zweite Auflage der Neuen Folge aberzu veranstalten, hätte der Idee derselben selbst widersprochen. Darum warddie schwierige Aufgabe, die Art und Weise, wie beide Werke in Eins von 12Bänden umgearbeitet werden sollten, zu bestimmen, und zugleich die Redactionder siebenten Auflage im I. 1826 dem Professor Hasse, damals in Dres-den , übertragen. Der nunmehrige Redacteur des vereinigten Werkes entwarf,mit Zuziehung der Derlagshandlung, den Plan, und vertheilte die Fächer zurDurchsicht und Umarbeitung an sachkundige Gelehrte, von denen die meistenschon Mitarbeiter an dem Conv.-Lex. gewesen waren. Es kam hier daraufan, nicht Vollständigkeit zu erringen, sondern das Wichtigste zusammenzudrän-gen, das Veraltete oder dem Plane des Werkes nicht Angemessene auszu-scheiden, verwandte und bisher getrennte Gegenstände aber schicklich in einan-der zu fügen, das Geschichtliche und Statistische bis auf die neueste Zeit fort-zuführen, die oben genannten Fächer reicher auszustatten, ohne sie zu überfül-len, und überall die neueste Literatur beizufügen, dabei aber auch den verhält-mßmäßigen Umfang von 12 Bänden jeden zu 50 Bogen, mit einer beque-men Abtheilung der Buchstaben zu vereinigen. Dieses Maßverhältniß ließsich nicht gleichförmig bestimmen; daher sind fast alle Bände bedeutend stär-ker geworden. Dessenungeachtet erlaubte der Umfang einiger Buchstaben nicht,den für sie bestimmten Band mit einigen vorgeschlagenen, in die Liste bereitseingetragenen, oft sogar schon bearbeiteten, jedoch minder nothwendigen Arti-keln noch mehr anzuschwellen. Aus demselben Grunde hat die Redaction dieder fünften und sechsten Auflage vorgesetzte Einleitung: „Über die Entwi-ckelung des höheren geselligen Lebens in Europa , vorzüglich durchdie Literatur in der neuern Zeit", vom Pros. Hasse, in die siebenteAuflage nicht mit aufgenommen.

Was nun die Revisoren und Bearbeiter der einzelnen Fächer des Conv.-Lex. in der gegenwärtig vollendeten siebenten Auflage desselben betrifft, sohaben wir sie bereits in dem Vorworte zu dem ersten Bande genannt,uns auch daselbst über das von der Redaction bei der gänzlichen innern undäußern Umarbeitung des Werkes, mit Einschluß der Neuen Folge, angenom-mene Verfahren erklärt. Indem wir jetzt unsern Dank für die einsichtsvolleund thätige Mitwirkung der in jenem Vorworte genannten Gelehrten, hin-sichtlich der ihnen übertragenen und von ihnen nicht bloß durchgesehenen, son-dern auch großenteils umgearbeiteten einzelnen Fächer, hier nochmals auöspre-chen, bemerken wir nur dies, daß der Staatsrath von Jakob in Halle undder Hofrath v. Wich. Müller i» Dessau die Revision ihrer Fächer schon