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Zurzach , ein Marktflecken und der vorzüglichste Districtsort imlanton?largau in der Schweiz , mit 182 Häusern und etwas über 800 E., hat -ine re-formirte und eine t. h. Dcronica geweidete kaihol. Kirche, an welcher ein Dom-capitel ist. Die heil. Veronica soll in Zurzach niehre Wunderwerke gethan habenund hier begraben sein, was eine große Wallfahrt dahin begründete. Aus ihrbildete» sich 2 noch bestehende M-ssen, zu Pfingsten und zu Ende Augusts. Beidewerden von den Kaufleuten der Schweiz, Italiens, Deutschlands, Frankreichs stark besucht. Die Römer hatten hier bereits eine Niederlassung u. d. 3!. b'oi uin'libeill gegründet.
Zusammenkunft, s. Aspecte.
Zusammensetzung derKräfteundBewegungen. Wennein Punkt von 2 Kräften zugleich getrieben wird, welche sich den Richtungen undGrößen nach wie die beiden Seiten eines Parallelogramms verhalten, so wider-fährt ihni ebenso viel, als ob ihn nur §,ne Kraft triebe, deren Richtung und Größedurch die Diagonale jenes Parallelogramms ausgedrückt wird. Die beiden erstenKräfte heißen die Settenkräfte, die daraus hervorgebende die mittlere Kraft, unddie Richtung, in der sie thätig wird, die mittlere Richtung. Hat man sich vonder Richtigkeit dieses Satzes übei zeugt, so wird es nicht schwer werden, das Ergeb-niß, auch unter der Voraussetzung von mehr als 2 aufden Punkt wirkenden Kräf-ten, zu finden; denn je 2 dieser Kräfte werden sich zuerst zu einer mittlern Kraftvereinigen, die so gebildeten mittlern Kräfte aber hiernächst wiederum als Seiten,oder äußere Kräsie betrachten lassen, deren letztes Ergebniß eine in einer einzigenRichtung thätige Kraft w'rd. So erhellt im Allgemeinen, daß aus dem Zusam-menkommen imhrer Kräfte oder Bewegungen, deren Richtungen Winkel mit ein-ander einschl.eßen, eine eintige Bewegung oder Kraft entstehen kann, die den be-wegten Punkt nach einer zwischen jene fallenden Richtung fortführt, und dies ist,was man unter Zusammensetzung der Kräfte und Bewegungen versteht. Die An-wendungen davon im bürgerlichen Leben sind zahllos. (Dgl. Zerlegung derKräfte.) 1). rV
Zuvdersee, s. Zuidersee.
Zwang ist äußere Nöthigung lebendiger Wesen; in Beziehung auf dasRecht, die Krastäußerung freier Wesen gegen den Willen Andrer gerichtet, folglichinsofern sie angewendet wird, um Andrer Willen zu bestimmen. Sofern sie alsoaus der Willkür des Handelnden hervorgeht, ist sie Unrecht; aber als Mittel zurReolisirung des Rechts und unter der Form des Rechtes angewendet, ist sie derRechlSges, llfchaft wesentlich. (Dgl. Rechtspflichten, Staat, Natur-stand.) Dadurch, daß der Zwang durch das Gesetz bestimmt wird, und diesesschützend zur Seite steht, folglich als gesetzliche Macht und Gewalt, sind erst be-stimmte Rechte möglich; und auf der Anwendung desselben gegen Übertretung desGesetzes beruht der Begriff der Strafe (s. d.). Man unterscheidet aber in Hin-sicht der Mittel der Nölhigung den phvsischen und den psychischen Zwang, zu wel-chem letztern die Drohung der Übermacht gehört. Über ZwangsarbeitsanstaltenVeigl. man Duchatel: „Ue la ein,rite »aus sei rrijijiorlz avee l'etat nxirsl ^(Paris 1828).
Zwanzigguldenfuß, s. Münzfuß.
Z w e ck (Kni.-,) n-nnt Kant den Begriff von einem Objecte, sofern erzugleichden Grund der Wirklichkeit dieses Objects enthält, oder an einem andern Orte:die vorgestellte Wirkung, deren Vorstellung zugleich der Bestimmungsgrund derVerständig wirkenden Ursache zu ihrer Hervorbringung ist. Bei einem endlichenverständigen Wesen wird dieser Bestimmungsgrund, der auf die Wirkung seinesHandelns geht, die Absicht genannt. Man unterscheidet hiermit die wirkendeÄrsache (aausa esliaiens) von der Zweck-oder Endursache ^oausa liusÜ!,); Letz-