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Drittes Kapitel.
Ueber die Transporte, welche einer Eisenbahngesell-schast nothwendig sind, um bei einem gewissenTarife bestimmte Resultate hervorzubringen.
Ehe wir die Frage beantworten, welche der Gegenstand diesesKapitels ist, müssen wir bemerken, daß der Tarif einerEisenbahn gewisse Limiten willkührlich nicht über-schreiten darf. Denn ist er zu niedrig, so deckt die daraus her-vorgehende Einnahme die Betriebskosten nicht; ist er hingegenzu hoch, so ruinirt er ebenfalls die Unternehmung, indem dieMehrzahl der Transporte den mit ihm konkurrirenden Wegenverbleibt, welche sonst gewiß der Eisenbahn, des großen Vor-theils der Schnelligkeit wegen, zufallen würde-
Es ist daher wichtig, zuerst den Werth dieser beiden Limitenzu bestimmen. Welches auch immer der Betrag des Tarifsseyn möge, so besteht er jedesmal nothwendigerweise auszwei Theilen: der eine unveränderlich, gleichkommendnämlich den Kosten der Bewegkraft, welche für jede Lokalitätdieselben bleiben; der andere veränderlich und zwar so, daß/wenn derselbe mit den Massen der Transporte auf dieser Bahnvervielfacht wird, er das Marimum der jährlichen Ausgabenfür die Unterhaltung, die Wächter und Polizeibeamtcn, dieAdministration und die jährlichen Zinsen des ursprünglichenAnlagekapitals hervorbringt.
Es wird daher dieser veränderliche Theil des Tarifsdesto geringer seyn, je niedriger diese letzteren Ausgaben sind/und je größer die Masse der Transporte ist.