4. Während die Eisenbahnen auf selbst erworbenem Grunde, nacheigenen Kegeln, unter möglichster Vermeidung jeglicher Be-rührung mit dem gewöhnlichen Verkehr ihre Aufgabe erfüllen,bilden die Tramways, im öffentlichen Strassengrunde liegend,einen Bestandtheil des gewöhnlichen Strassenverkehrs undsind in Verbindung mit diesem zu reguliren.
5. Die gewöhnlichen Eisenbahnen seien sie Transitbahnen, Lokal-bahnen oder auch nur eigentliche Strassenbahnen, vermittelnden Güter- und Personenverkehr der bedienten Ortschaften undGegenden zwischen bestimmten Stationen in geschlossenenmöglichst grossen Zügen, welche sich in mehr oder wenigergrossen Zwischenräumen folgen. Beim Tramway soll jederPunkt Ein- und Aussteige-Station sein, wie sich auch dieWagen sozusagen ohne Unterbrechung folgen sollten.
Der Tramway ist gewissennassen nur ein verbessertes Trottoirfür den in seiner Richtung sich bewegenden Personenverkehr.
Es kann daher von einem 'Tramway nur in solchen Strassenoder nach solchen Verkehrsrichtungen die Rede sein, wo sichschon ein lebhafter Personen- und Fuhrwerk-Verkehr vorfindet.
Diese besondere Natur der 'Tramways schliesst auch die Be-förderung von Gütern ganz aus oder drängt solche doch ganzin den Hintergrund als unwesentlichen Nebenbestandtheil desVerkehrs.
6. Durch die Leichtigkeit der Bewegung, welche der Tramwaydem engern städtischen Verkehr gewährt, und das intensiveEingreifen in die besondern Bedürfnisse dieses Verkehrs, bildetein richtig geführter Tramway eine grosse Annehmlichkeit füreine Bevölkerung und ein Mittel zur Hebung des Verkehrs derdurchzogenen Quartiere. Den richtigen Betrieb vorausgesetzt,ijt diese Annehmlichkeit so gross, dass eine Bevölkerung, einmaldaran gewöhnt, nie mehr darauf verzichten würde.
7. Anderseits haben die Tramwaygeleise, durch die Einführungeines fremden Materials in die gleichartige Strassenfläche einenhöchst nachtheiligen Einfluss auf den Zustand der letztem, undbilden dadurch eine Belästigung des gewöhnlichen Fuhrwerk-verkehrs.