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tirten Käthe abgeben müfsten. Diese sollten alsdann beurtheilen, ob die Grundeig-ner von diesem Bezirk ganz oder zum Theil, oder gar nicht frey seyn mögen!,,
84» Um diesen wichtigen Gegenstand näher zu beleuchten, so will ich jetzt diee inwürfe, welche diesem projecte gemacht wurden, und die Beantwortung derselbenaus den Relationen der Staaten von Holland vom Jahr 17Q2-. ausziehen. Ich bemer-ke zuvor, dafs das Interesse so verschiedener Polder und der Alten-Lande sehr ge-theilt sey: denn jeglicher Bezirk will des Wassers, auf Kosten und mit Gefahr einesandern, los seyn. Daher auch die Zurückhaltung bey Mittheiiung der Localdata,worüber sich die mit Entwertung der Vorschläge Beauftragten beklagen; daher man-che der Einwürfe, welche von tiefer unkunde und Sorglosigkeit zeugen. Diese letz-tere ist so weit gegangen : dafs die Dämme, längs der Innern - zaane *) , an mehrernstellen nur einen bis zwey zoll über den Amsterdamer Pegel liegen, wo sie zum we-nigsten eine Hohe von acht zoll haben sollen. Doch ich komme nunmehr zu denEinwiirfen selbst. Da dieselben aber sehr weitläufig sind, so will ich nur das we-sentlichste davon ausheben und die Beantwortung , welche die genannten sachkundigenunterm 11, July 17Q2. beendigten, in einem kurzen Auszuge mittheilen; dieses al-les mit Anmerkungen und nähern Prüfungen begleiten.
Die Deichgrafen und Heemräthe **) der zype und des nazepolders wenden ge-gen die oben vorgetragenen Vorschläge folgendes ein: l) die zype (rab. 43.) sey,vor ihrer Bedeichung, von den Fluthen der Nordsee überströmt worden, und deswe-gen habe 2) durch den schoorischen seedeich (Tab. 43.) von 15Ö4. keine Auswässe-rung statt gehabt: denn in diesem Jahre sey den Grundeignern der zype die Anlageder zy per schleuse gestattet worden; 3) diese schleuse sey aber 1570. als der see-deich der zype zerrissen und die zype überströmt war, zugedammt. In diesem zu-stande sey sie 28 Jahr verblieben, und dann erst wieder von den Einwohnern derzype aufgebaut worden. 4) Habe diese Schleuse seit langer zeit zwey paar rhoregehabt, die sich nach Süden öfneten, und das wasser der zype entlasten. HierausUnd aus der Resolution des Hofes von Holland vom 31. May 1Ö80., welche den Pol-der von der zype als eine freye und keinem Servitute unterworfene Eindeichung er-klärt, glauben dessen Deichgrafen und neemräthe zu erweisen: dafs die kleine zy-perschleuse weder zur Ableitung von schermeers-Busen wasser dienen dürfe, noch alsein Servitut für die zype angesehen werden könne, dafs also nicht der Bezirk derAuswässernden-schleusen ***), wohl aber die zype ein Recht habe, sie zu verschües-
*) Unter die Innern-Zaane versteht man (rab. 41O die Zaane nördlich den Schleusen zu Zaar.redamm;die Aeussern-Zaane ist der xiufsbezirk gegen das Y zu,
**) Vorsteher, so über die Entwässerungs - und Auswässerungs - Anstalten, so wie über die Erhaltungder Dämme wachen.
***) \v e i c her Bezirk hierunter verstanden wird , sieht der Leser aus den auf der 200. Seite mitgetlieikenLocalaufschlussen 1
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