Band 
Dritter Band mit zwey und dreyssig Kupfern.
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iolmt und an kleinem Kiesel Mangel ist, müssen die auf Haufen gelegten, grofsensteine gleich in der Grube, die auf die strafsen gebrachten aber in Haufen zerscha-gen werden, weil auf diese Art dies leichter geschieht, als wenn sie. einzeln liegen.Solcher Kies, der viele Erde, Thon und Lehmtheile enthält, ist durch ein von Drathgeflochtenes Gitterwerk, oder zwischen hölzernen prismatischen auf einem Rahmengenagelte Stangen durchzuwerfen, und zwar bey trockener Witterung, damit die Kie«sei vor das Wurfgitter, die Erde und der Thon aber durch dasselbe fallen, welchesbey nasser Witterung nicht geschieht, indem alsdann bey de letztem an den Kieselnkleben bleiben. Diese Absonderung ist sehr nöthig, da sonst die Strafsen niemals festund dauerhaft werden können. Das Durchwerfen darf daher bey allem solchen Ma-teriale, worin die erwähnte Mischung statt findet, eben so wenig als die Aufsuchungguter Materialien unterlassen werden. Ja, diejenigen, welche zur Ersparung der er-sten Ausgaben den nahe an der Strafse oder an der Erdoberfläche liegenden weiche»Bruchstein oder Kies nehmen und den weiter entfernten, oder tiefer liegenden Basaltoder Granit und Feuerkiesel nicht anwenden, würden zweckwidrig handeln, weil diejährliche Conservation mehr als beym Gebrauch fester Materialien kostet.

Was nun die Baumaterialien und das steinsprengen, so wie der Transport der Ma-terialien ferner anbetrifft: so beziehe ich mich auf das hierüber im II. Bande s. 475;515 u. s. w. Vorgetragene, und bemerke nur noch: dafs die in Fig. 2Q. und 30. Tab, 121,dargestellte Schubkarre, die Fig. 26. bis 28. gezeichneten Wippkarn und die in Fig. 22.und 34. angegebene steinkarre, den Transport der Materialien sehr erleichtern werden.

Das zerschlagen der steine und Kiesel geschieht in den Steinbrüchen, in denKies-Gruben oder auf der strafse selbst, und dazu bedient man sich des eisernen Schlä-gels , welcher oberhalb der 37ten Figur gezeichnet ist, Die gröfsten Schlägel müssenauf der einen Seite eine J Zoll scharfe Kante haben und vier Pfund schwer seyn,die kleinern müssen 4f bis 6f Zoll lang seyn, 1~^ bis 1$ zoll dick und 31 Lothbis 1 Pfund l6 Loth wiegen, und auf jeder Seite eine drey Linien starke Kante er-halten, die aus gehärtetem Stahl bestehen mufs. Damit die Arbeit oder der Gebrauchsolcher Schlägel erleichtert, d. i. in den Armen oder Händen der Arbeiter keine Rück-prellung verursache, nnd der Fall des Schlägels auf die Steine verstärkt werde, somufs dessen stiel lang und dünne seyn, iiberdiefs aus elastischem Holze, d. i. ausHasel oder Birken bestehen. Die Länge des Stiels betrage nach der Erfahrung 4§ Schuhund die Dicke J Zoll.

§.15. Bey der Aufführung oder dem Bau neuer Kunst-strafsen oder Chaus-seen ist folgendes zu beobachten. Ehe der Entwurf zu einer neuen strafse gemachtwerden kann, mufs im Allgemeinen der strafsenzug nach einer Untersuchung undAufnahme der Gegend angegeben seyn, wo man alsdann denselben ausmittelt und festbestimmt, sobald auch von Bergstrafsen das Nivellement gemacht ist. Dasselbe kannmit der im ersten Bande sehr vollständig beschriebenen schröderschen Wasser?

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