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lieh den Raum unter dem Bogen offen zu lassen, wie in Fig. 15. geschehen ist 5)Nach Anführung dieses merhwürdigen Falles kehre ich. zur Auswahl der in Fig. 12.und 13. dargestellten strafsen-Anlage zurück. Die Strafse mufs bey dem puncte /(Fig. 12.) passiren. Da nun der Abhang von f nach e (Fig. 13.) hundert drey undvierzig Schuh beträgt, und die gröfste Steigung vier zoll auf die Klafter ausmachensoll, so wird die Länge 429 Klafter, ohne die horizontal zu legenden Wendungenbey E und f (Fig. 12.) zu rechnen, betragen müssen : welche Länge die auf demPlane bezeichnete strafsenlinie wirklich hat. Bey f (Fig. 13.) führe ich die Quelle,■mittelst eines Gewölbes unter die strafse durch, weil sie ohne grofse Kosten und einemit dem steigen der Strafse vorzunehmende Abänderung nicht darüber hin geleitetwerden kann. Nach solchem, dem Locale und dein steigen entsprechenden üeberle-gungen wird nun die strafse längs dem Abhange nach den auf dem plane (Fig. 12.)bezeichneten Wendungen angelegt, 6) bey g eine hohe Stützmauer errichtet, umRaum für die Chaussee zu gewinnen, und 7 ) bey h wird sie in den Felsen selbsteingehauen werden müssen, weil die Aufführung einer Stützmauer, und das Abspren-gen der Felsenwand noch mehr als dieses Aussprengen kosten würde. Das aus einer'Bergkluft fliefsende Wasser wird über diese in h (Fig. 13.) ausgesprengte strafse, mit-telst eines Gerinnes, über die strafse selbst geführt, ß) Jetzt tritt die strafse bey m(Fig. 12.) zwischen die Felsen hervor, und geht bey n und o über gewölbte Brü-cken, bis sie bey l an eine Felsenwand stöfst, in welcher sie nicht blos eingeschnit-ten werden kann, weil der Felsen zu hoch ist, um ihn durchzubrechen. Hier rnufsalso in den Felsen selbst ein für zwev wägen hinreichend breiter Stollen i (Fig. 13.)sechs und siebenzig Klafter lang ausgesprengt werden , weil es gänzlich unthunlich ist,längs diesem Felsen eine Strafse auf, Stützmauern anzulegen. Die Aussprengung einessolchen Stollens mufs in dem Falle, wenn er so lang ist, dafs die einander begegnen-den Fuhrleute sich nicht wechselseitig abrufen oder sehen können, auf die Breite vonzwey Wägen geschehen. Uebrigens mufs, wenn eine solche strafse nur zur Breite ei-nes Wagens ausgesprengt wird, der Stollen in einer geraden Linie geführt, an dem Eiii-und Ausgange zur Aufnahme des Lichtes besonders weit und hoch ausgesprengt wer-den. Dies ist eine Maafsregel, die man bey solchen Fällen und unterirdischen Canä-len zu befolgen nie verabsäumen Sollte. Zu aus weichplätzen ist alsdann, vor dem Ein-*und Ausgange eines solchen Stollens, an jeder Seite ein vierzig bis fünfzig schuh brei-ter platz auszusprengen oder anzulegen.
Bey Anlegung einer Kunst - strafse, die in Felsen eingesprengt, oder in Ge-birgen angelegt wird, mufs endlich noch Folgendes zum schlufse bemerkt werden.Die erste Arbeit bestehe in einer Aufnahme der Gegend und dem Nivellement desbeyläufig gewählten strafsenzuges. Diese dürfte nicht selten sehr gefährlich seyn,und die mit der Operation beschäftigten Personen dürften sich der Steigeisen bedienen,ja von einigen Felsen mit stricken sich herunter lassen müssen. Ist auf diese Weisedie strafsenlinie abgesteckt, so wird in dem Felsen zuerst ein Fufspfad zu drey bißIII. Band. 93