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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
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216
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Umschreibungen derjenigen bewilligten Summen, welchebey einem zahlenden Amte im Laufe des Etatsjahrserspart und bey einem andern nothwendig werden; o)zur Ausführung der vom Monarchen bewilligten Natural-Concurrenz; 6) zur Befolgung des vorgeschriebenen Wasser«rechts und der Straßenbau. Polizey, und endlich e) zurschleunigen Unterstützung in allen denjenigen Fallen,wobey Gefahr auf dem Verzüge haftet. Alle dieseGegenstände müssen aber zu dem Referate des dem Prä-fekten oder dem Chef der Provinz zugetheilten Bau«direktors oder Oberbau. Inspektors kommen.

ro) Zur Ersparung der Kosten, damit bey derGencraldirektion nicht zu viele Personen besoldet wer-ben dürfen, kann in bauwiffenschaftlicher Hinsicht einDaudirektormehrere Ober-Inspektionen, folglich mehrernPräfekruren vorstehen.

Die Hauptdienstesobliegenheiten der Generaldirektiondes Wasser-, Brücken und Straßenbauwesens sind fol-gende: a) Alle Gegenstände, die sich nicht zur Bearbei-tung des Generaldirektors beym Ministen» eignen,werden bey der Generaldirection, aber nicht collegialisch,behandelt, weil der Collegialgang der Natur des Wasser-Drücken - und Straßenbauwesens gänzlich zuwiderist, wie ich dieß bereits in der Vorrede zum;ten Bande meiner Wasserbaukunst bewiesen habe.'b) Der Generaldirektor stellt die Individuen vomBau. Ingenieur abwärts definitiv an, und belohnt dieBaubeamren und alle Individuen aus den im Etat da-