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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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Seite
220
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den von dem Protokollisten in Gegenwart des General-direktors oder Chefs, oder bey dessen Abwesenheit,Krankheit und Verhinderungsfällen in Gegenwart zweyervon dem Generaldirektor beauftragten Oberbaudirektoreneröffnet, und im ersten Falle von dem Chef, im zweytenvon den Oberbaudirektoren, unter sich, nach den vomChef ausgetheilten Arbeiten, zum Referate vertheilt,wenn sie zuvor von dem Protokollisten mit den Priorengehörig belegt, mit der Protokollsnummer versehen,lind in das krotocollurn Hxlüiütoruni (Geschäfts-Protokoll), welches aus zwey Spalten besteht, wovondie linke die Angabe der einlaufenden Gegenstände,und die rechte die gefaßten Beschlüsse enthält, ein-getragen sind. Diejenigen Stücke, welche der Chefzu bearbeiten Willens ist, werden unten mit keinemBuchstaben bezeichnet, die übrigen mit dem Anfangs-buchstaben des Nahmens vom referirenden Oberbau-direktor. Werden zur Bearbeitung solche Priora noth-wendig, welche sich wahrscheinlich in der Registraturder Ministerial-Departements befinden, so ist der dar-über auszustellende Schein vom Chef, oder von zweyOberbaudirektoren zu unterschreiben. Jedes erledigteStück wird vom Protokollisten vor der Absenkung indas Expeditionsprotokoll eingetragen, wenn das Nuu-tiuru vorher von dem Generaldirektor unterzeichnet ist.Bey dessen Abwesenheit, Krankheit, oder sonstigem Ver-hinderungsfall sollen die Expeditionen und Entwürfevon zweyen Oberbaudirektoren mit der Bemerkung inAbwesenheit desGeneraldirektorsoderChefsunterzeichnet seyn, und wird in diesem Falle derjenige