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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
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223
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nach bey jedem Gegenstände von Erheblichkeit, undsolchen, wobey derselbe nichr auch wegen des sich ge.dachten und zum Grunde seiner Arbeit gelegten Raison-nements oder Beweggründen, die Verantwortlichkeit al-lein über sich nehmen will, auf der linken Spalte denGegenstand vollständig entwickeln, und alle Gründeauseinandersetzen, wo alsdann erst auf der rechtenSpalte die Entschließung oder der Bericht anfängt.In den Berichten an das Ministerium sowohl, als mden Noten an andere Gencraldirektionen oder Central«behörden, oder an die General - Landes-Commissariateund Landesdircktionen, oder an die Prafekten sinddiese Gründe und Motive auseinander zu setzen,d) Alle Gegenstände, welche aus Auftrag des

Chefs oder Generaldirektors bearbeitet werden, ohnedaß ein Einkauf eingekommen ist, und die auch von

ihm unterzeichnet seyn müssen, werden im Original-

Aufsatze oben bezeichnet: aus Auftrag desChefsoder Generaldirektors. Die von demselbenmündlich angegebenen Gründe bringt der Referent

gleichfalls auf die linke Spalte zu Papier, wenn die-selben in der Entschließung selbst nicht vorkommen.In Berichten an das Ministerium u. s. w. müssendieselben näher entwickelt werden, e) Macht der Bau«direktor Bauentwürfe, so ist derselbe für die Nichtigkeitder Lokaldaten und für alles Faktische verantwortlich.Prüft derselbe aber die Vorschläge der Provinzial«Baudirektionen, so muß durch sein Referat alles das-jenige erhoben werden, oder bereits erhoben seyn,-wasüber das Local Aufschluß giebt, und dann erst werden