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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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225
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so tragt jeder Baudirektor bey dem Chef, aber nur anden von demselben bestimmten Tagen, darüber vor, ent-weder einzeln oder in Gegenwart der übrigen Direk-toren, ohne daß sie jedoch eine dccisive Stimme hierüberzu äussern haben. In solchen Fallen aber, in denender Chef den übrigen ein votnin conLnltuiivum ab-verlangt, oder gestattet, werden sie dasselbe ablegen.Auch können sie, wenn ihnen gewisse Umstände, dieauf die Entscheidung des Gegenstandes besondern Ein-fluß haben, bekannt sind, solche äussern. Nur sehrdringende Gegenstände, die keinen Aufschub leiden, undsolche, die nach dem Willen des Chefs schleunigst ez.'pe«dirt werden müssen, sind ausser den festgesezten Sessionenpersönlich oder schriftlich in Vortrag zu bringen, U)Alle Gegenstände, welche nicht eine weitläufige Ausar-beitung oder Zeichnung nothwendig machen, oder diebis zur Ankunft des auf kurze Zeit verreißten ChefSihrer Wichtigkeit wegen zurück gelegt werden müssen,oder die nicht so wichtig sind, daß darüber noch einemündliche Aufklärung abgefordert, oder dagegen vomChef Zweifel erhoben werden können, dürfen nicht im-mer in den vom Chef zu bestimmenden Seßionen vor-kommen, denn sie sollen baldigst, nach ihrem Empfangexpedirt seyn. Sie werden daher dem Chef zugesen-det. Bey der BearbeNung der Gegenstände muß über-haupt stets das Nützlichere und Dringendere dem minderNützlichen und Dringenden vorgehen. Bey der Abwe,senhett des Chefs können die anwesenden Baudirektorenin sehr dringenden Fallen, nach vorhergegangener Be-rathung und Uebereinstimmung Aller, die Ingenieure