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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
226
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und Praktikanten in Geschäften absenden, i) Für jedeVerzögerung der Geschäfte und die daraus entspringen-den nachrheiligen Folgen ist jeder Baudirektor, wennihm die Stücke einmal zugetheilt sind, oder Ballfüh-rungen in seinem Referate bewerkstelligt werden, vonderen Fortgang dre G. D. oder das geheime Bureauwöchentliche oder monatliche Berichte der Baubehördenvorgeschrieben hat, und diese nicht einkommen, alleinverantwortlich, weil der Referent auf das Einkommenderselben zu wachen, und die Gegenstände, je nachdemBedürfnisse und der wissenschaftlichen Ueberzeugung, zubearbeiten hat. Diejenigen Stücke, die am Schlüsseeines Monats einen Mcnat über unbearbeitet geblie-ben sind, müssen in ein dem Chef vorzulegendes Ver-zcichniß gebracht werden, damit derselbe stets die Ue-bersicht behalte, und die nöthigen Erinnerungen ma-chen könne. Dazu wird zugleich ein Verzcichniß ge-legt, welches bey den Akten bleibt, und das mit einerNummer versehen wird. ich Der Oberbaudirektor oderReferent muß ferner dafür stehen, daß jede dem Chefzur Unterschrift vorgelegte Expedition mit dem Origi-nalaufsatze gleichlautend sey, und aus diesem Grundehat derselbe sie früher zu unterzeichnen, i) SolcheGegenstände, welche in das Referat eines andernBaudirektors eingleisten, und von denen der Referentvermuthen kann, daß seine Collegen dabey noch Erinne-rungen zu machen haben könnten, müssen, ehe sie demChef vorgetragen werden, dem darauf Einfluß netz-wenden Collegen zur Einsicht zugestellt werden, welcheralsdann seine Bemerkungen aci Ä-Ini«ineur sezt; schci-