was wahrend derselben von den Baudirektoren ver-anlaßt wurde, welches alles mit der bestehenden Ein-richtung und den Grundsätzen der Wissenschaft in Har-monie stehen muß. Derselbe wird übrigens authorisirt,alles Lasjenige anzuordnen, was den Provinziell-Bau-direktoren im rosten Absatz ihrer Jnstruction eingeräumtist. Mit dem Ablaufe des O.uartals hat jeder Baudirekrorseine Reiseauslagen und Diätenberechnungen vorzulegen,wllches der Ordnung wegen nothwendig ist.
Zweytens. Die Ingenieurs haben alle ihnenvon der Generaldirektion ertheilten Auftrage pünktlichin Erfüllung zu bringen, und ausser den Durcaustun-den die Wissenschaft des Wassers-, Drücken- undStraßenbaues eifrig zu siudircn, sich auch mit demGeschäftsgänge bekannt zu machen, und deßhalb diewichtigsten Aktenstücke, und wenn es nöthig ist, auchdie Protokolle, jedoch der Ordnung wegen nur mitausdrücklicher Bewilligung des Chefs, zu lesen, ausserder Beschäftigung mit Zeichnen sich auch zu größernAusarbeitungen zu verwenden. Einem Ingenieur wirddie Modellkammer und die Verrechnung der Zeichnungs-Materialien anvertraut werden. Dabey ist jederzeitfür Ordnung und Ockonomie zu sorgen, und es darf kei-ner der andern Bureauindividuen demselben ungebühr-lich Zeichnungsmaterialien abfordern, ohne daß dazueine Bewilligung vorhanden sey. Die Ingenieurs sollenauch die Vureaustunden genau beobachten, das ist, täg-lich acht Stunden vom Mär; bis Ende Oktobers von8 bis ir Uhr Morgens, und von 2 bis 6 UhrAbends, und 5 Stunden täglich voin November bis