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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
232
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Ende Februars, nämlich von y bis ir Uhr,' undvon r bis 6 Uhr. Bey dringenden Arbeiten mußjedoch auf Anordnung des Chefs oder des die Kanzleydirigirenden Daudirektors länger gearbeitet werden;und wird wöchentlich ein Ingenieur oder Kanzelst dirTour haben, so lange im Bureau zu bleiben, als derChef gegenwärtig ist. Auch diese Reihe wird die a».wesendcn Praktikanten treffen. Sollten die Individuenso sehr ihre Pflicht vergessen, daß sie nicht im Bureauan den bestimmten Arbeitsstunden erscheinen, und öftersAusreden und Entschuldigungen vorbringen, so wird es fürdie Ingenieure, Protokollistcn, Zeichner, Kauflüsten undPraktikanten in Hinsicht der Dureaustunden nöthig seyn,daß der Kanzleyboth alle Morgen um 8 und y Uhr mit ei.riem Zettel herumgehe, worauf jeder unterzeichnet, und um- und ü Uhr abermals, jedoch nur mit dem Anfangs - undEndebuchstabcn. Dieser Zettel wird dann dem die Kanzleydirigirenden Ober. Baudirektor übergeben, welcher ihnin ein Portefeuille und alle Monathe dem Chef vorlegt.

Im Bureau soll Niemand Besuche annehmen, unddaraus weder Zeichnungen, Modelle, noch sonst etwasauf eine Zeit lang abgeben. Nach einer gemachtenGeschäftsreise und nach vollendeten Aufnahmen habendie Ingenieure sogleich ihre Reisekosten und Diätenzu berechnen, auf den Reisen aber alles dasjenige zubemerken, was nach ihrer Ueberzeugung zum Vortheildes Wasser-, Brücken- und Straßenbaues abzweckt,und deßhalb eine den Gegenstand erschöpfende schrift,liche Anzeige an den Chef oder Generaldirektor zumachen.