Für die Dichtigkeit ihrer Localangaben, Aufnahmenund Nivellements sind sie besonders verantwortlich,und soll ein hierin wissentlich begangener Fehler mit demAbzug der Reisekosten und Taggelder bestraft werden.
Drittens. Die bey der Gcncraldirektion ange.stellten Rechnungskommissarien müssen alle dem«selben vom Generaldirektor oder Chef zugetheiltenRechnungsgegenstande in der kürzesten Zeitfrist, undzwar in Beziehung auf den vorgeschriebenen Recknungs«schematism, so wie auf die Bauetats und besondernBeschluß« des Generaldirektors revidircn und richtigstellen, s) die Bauetats sollen sie nach der voraus«gegangenen bauwtssenschaftlichen Revision, welche zuerstvon dem referirenden Baudirekkor in Detail, dann vomChef oder Generaldirektor in Beziehung auf die Haupt-baugegenstande bewirkt ist, in Hinsicht der Toisirungund des Calcüls so schleunig als möglich berichtigen,daraus einen General-Bauetat, welcher vom General«direktor dem Minister vorgetragen wird, verfassenund vorlegen, b) Alle Reisespezisikationcn sollen sierevidiren, wenn von dem Ober-Baudirektor die Zweck.Massigkeit der Reisen anerkannt ist, wo sie nachher demGeneraldirektor oder Chef vorgelegt werden, <?) Siehaben die von den Dauinspektionen vierteljährig zuverfassenden, bereits von den Provinzial-Baudirckrorcnrevidirten Berechnungen aller vorgefallenen Aus-gaben beym Bauwesen, in Beziehung auf den Bauetatund den einzelnen Verfügungen der Seneraldirektion,zu revidiren; dann solche mit den von den zahlen-den Aemtern vierteljährig der Generaldircktion von