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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
240
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trags nur mit Mühe entdeckt werden kann, oder worinwohl gar der Antrag fehlt. ES erscheinen Berichte,die entweder mit nachlässiger Kürze oder ermüdenderWeitschweifigkeit abgefaßt sind. Die deswegen erforder-liche Vorschrift zerfallt in das Formelle, und indas Wesentliche der Dcrichtscrsiattung. Jenes be-treffend, so muß im Eingänge, d. i. oberhalb des Be-richts, diejenige Stelle bezeichnet werden, an die derBericht erstattet wird, und ich will daher annehmen,daß derselbe an die Generaldirektton gerichtet sey. Esheißt daher in diesem Eingänge: „Königliche Ge-neraldirektion;" im Innhalt aber: „aus hohemAuftragederKönigl. u. s. w. berichtet die Da ri-tz irektion (der unterzeichnete Baudirektor) ehrerbie-tigst: da ß" u. s. w. ES ist sich des Ausdruckes: „mangiebt sich die Ehre" oder „obengenannterhohen Stelle habe ich die Ehre" u. s. w zuenthalten, sondern immer nur solcher Ausdrücke zu be-dienen, welche die zum Gedeihen der Geschäfte so noth-wendige Subordination ausdrücklich bezeich-nen. Andrerseits muß eS nicht in den an dieDaudirektoren von den Dauinspcktionen zu erstattendenBerichten heißen: dieHochgnädigeAnhersendungoder der Allergnädigste Befehl u. s. w. sondern„AusAuftrag der Daudirektionrc.rc. DieWör-ter Gnade, gnädig, gnädigst, Euer Gnaden u.dgl. müssen überhaupt nicht vorkommen. Am Schluß«eines an die Generaldirektton erstatteten Berichts mußesheissen: „der Königlichen Generaldirektionunterthanigst gehorsamste," und am Schluß des

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