an die Baudirektion erstatteten Berichtes ,/der Königl.Baudirektion gehorsamste Bauinspektion." Aufder ersten Seite eines jeden Berichtes muß zur Er-leichterung für die Referenten und die Protokollistenund zwar zur linken Hand der Gegenstand, um denes sich handelt, d. i. das Rubrum kurz und bestimmtgeschrieben seyn. Die äussere Aufschrift lautet: „Andie Königliche Generaldirektion des Wasser-, Brücken«und Straßenbaues in ***" und unten kommt zu stehen:„Königliche Dienstsachen."
Zur Ersparung unnützer Ausgaben für Papier,und zur Gewinnung des Raums, da die Akten in un-sern schreibseligcn Zeiten noch alle unsere öffentlichenGebäude anfüllen werden, sind die Berichte nicht halb-brüchig, wie es so häufig geschieht — und wodurch,wenn auf dem weißgebliebenen Papier die Referateund Weisungen geschrieben werden, eine schädliche Un-ordnung in den Registraturen entstehet, — sonderndurchlaufend und zwar auf Papier zu schreiben, welchesdas Aktenfvrmat, d. i. daS Kanzleyformat hat. JederBericht muß oben mit der Protokollsnummer versehenseyn, ausser wenn er auf der Reise erstattet wird, unddiese Nummern müssen mit dem Anfange des Jahresmit Eins anfangen.
Wird sich in den Berichten auf eine vorhergehendeVerfügung der vorgesetzten Stelle bezogen: so mußnicht blos ihr Datum, sondern auch die ihr von dieserStelle gegebene Protokollsnummer angeführt werden.Dieß erleichtert die Arbeit gar sehr, indem gleich in demProtokoll nachgeschlagen werden kann.