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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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268
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gestellten Vorschlag abweicht. Der einsichtsvolle underfahrne Geschäftsmann wird indessen eingestehen müssen,daß bey einem Departement, welches die Angriffe undtäglichen Einwirkungen der mächtigen Natur zu be-kämpfen hat, das Rechnungswesen, die Art der Geld-anweisungen und die Auszahlungen von allem unnützenUmtriebe befreyt, und einfach, aber nicht zum Scheinkontrollirt seyn muß. Wo diese Einrichtung fehlt, wirdviel geschrieben, aber wenig Nützliches gebaut und vielGeld unnütz vergeudet werden!

h. ,6z.

Wenn gleich nach meiner Ueberzeugung das ge-stimmte Bauwesen, also auch der Civilbau nur voneiner Generalbaudirekrion geleitet werden sollte, weildie Wasser, und Straßenbaubeamten das Innere einesReiches schon des Wasser-, Brücken- und Straßen-bauwesens wegen bereisen, folglich die Civilbauken zu-gleich inspiciren und von den Bauaufsehern, Verk-ünd Wegemeistern nachsehen lassen können, eine Bau-behörde der andern nur den Bau vercheuert, indem siewechselseitig die Materialien, Fuhren und Arbeiter stei-gern und jede Baubehörde für sich Werkmeister undMaschinen haben muß, so will ich in den folgendenDienstesinstruktionen doch nur dasjenige anfüh.ren, was auf die Leitung des Wasser-, Drücken- undStraßenbauwesens Bezug hat, in Hinsicht der Geld-anweisungen der Etats, so wie des RechnungswesensDasjenige übergehen, was bereits darüber in den vor-fetzten § §, als eine Norm vorgeschlagen ist, und worin