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diesen erkennt man, wie die Geschäfte selbst geführtsind, und es ist ein wesentlicher Mangel bey der Staats»Verwaltung, wenn sich die Qberbehörden solche Proto«solle nicht einsenden lassen. Freilich müssen sie genaudurchgegangen werden. Zu den Pflichten des Bau«direktors gehört auch die Abfassung der Reisejournale *)
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