Buch 
Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
277
JPEG-Download
 

veknements oder Kreisamter verschickt werden, unter-stehen dem Baudirektor nicht, sondern werden von demLandeschef unmittelbar unterstützt, und in nöthigenFallen an dieselben vom Generaldirektor angewiesen.Haben diese von der Cenrralstelle bestimmte Auftragelind Verfügungen auf der Stelle zu treffen, fo hatder Baudireklor dieselben zu befolgen, ihnen alle Datavorzulegen, die Registratur einsehen zu lassen, und ihnendiejenige Achtung zu bezeigen, welche der AllerhöchsteDienst erheischt, wobey zu bemerken kommt, daß die beyder geheimen Centralstelle oder der Generaldirekkion an-gestellten Baudirektoren den Provmzialbaudirektoren,die Ingenieurs den Baudirektionsingenieurö im Rangevorgehen.

i;) In Hinsicht der zu verrechnenden Reisekostenist der Baudirektor gehalten, daß die Bereifungen alle-mal für den guten Fortgang der Baugegensiandc nütz-lich seyen, und daß die deßwegen zu berechnenden Ko-sten nicht zu bedeutenden Summen anwachsen, oder diedafür im Etat bestimmten Summen übersteigen. Esdürfen daher von den Daudirektoren ausser den in je-dem Jahre vorzunehmenden Bereifungen aller w i ch-tigen Chausseen, im Monate April und May, oderAnfangs September und Oktober nur in denjenigenFallen die ihnen nöthig scheinenden Bereifungen vor-genommen werden, wenn viel gearbeitet wird, wennnöthige Localerhebungcn zu machen oder neue dringendeAnordnungen zu treffen und die Etats zu revidirensind. Die Diäten und Reisegelder können nicht eherliquid verrechnet werden, bis die Spezifikationen und