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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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309
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den, und die Arbeiten so zu leiten/ daß die Aus-gaben den Absichten entsprechen. Hiezu ist vor«züglich erforderlich/ daß nur kräftige und robusteLeute zur Arbeit gewählt werden. Kann der-selbe nicht immer bey den Arbeitern stehen/ somüssen die Wegemacher als Vorarbeiter zugleichvon ihm authorisirt seyn/ seine Stelle als Auf-seher zu vertretten/ und die Faullenzer ihm an-zeigen/ damit ihnen am Lohne inne gehalten werde.

7) Er muß dafür Sorge tragen/ daß die Wegemacherund Arbeiter mit guten/ die Arbeit erleichterndenWerkzeugen (siehe S. ioy. r>6. rzr. u. s. w.)versehen seyn. Die Räder der Schubkarren sol-len wenigstens -i bis rr Zolle im Durchmesserhaben/ und bis 2 5 Kubikschuhe fassen.

er) Die Rotthacken müssen vorne ü bis 7 Zoll breitseyn.

b) Die Krampen sollen z Pfund wiegen/ an deren

einer Seite 4 bis 6 Zoll breit, an der andernspitzig, und etwa 16 bis 18 Zoll lang, folglich eineBreit, und Spitzhaue zugleich seyn.

c) Bey Aushebung der Gräben soll sich der Kreutz-

haue bedient werden, wovon das eine Blatt6 Zoll breit seyn soll, um mit leichter Mühedie Erde aus den Gräben zu heben. Auchmüssen Wippkarren für einen, andere für zweyMann angeschaft werden, damit ein Mannbis 5 Kubikfuß ziehe.

6) Die Räder der erstem sollen -r Schuh 4 Zoll,der letztem 4 Schuh im Durchmesser haben.