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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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312
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Erde bedeckt werden, worauf doch das beste Ma-terral zu liegen kommen muß.

io) Auch beym Schneeausschaufeln hat er sich thätigzu verwenden, und die Wegemacher anzuweisen,sich an die Landgerichte zu wenden, im Fall solchedessen Wohnort näher als die des Wcgemcisiersoder Inspektors sind.

»r) Die hölzernen Brücken und Durchlässe sollen, umsie lange zu erhalten, erst mit trockenem Pferde«mist, der das Hol; gegen Fäulniß schützt, i bis rZoll hoch, dann mit Erde und oben mit Kies be.schürtet werden. Jedoch müssen vorher die ver-dorbenen Brückcnhöl,cr gegen neue vertauscht seyn,und die erste Bedeckung vorgenommen werden,wenn die Brücke von Regen nicht benaßt ist.Werden die Bermcn, oder Banquets befahren,so müssen darauf Verrath Haufen, bald rechts,bald links liegen bleiben, welche auch zur Win-terszeit das Abgleiten der Fuhrwerke von ge-wölbten Straßen verhindern.

»») Alles alte Holz, Eisen u. d gl. dem einschlägigenGeld verrechnenden Amre verkauft, als Notiz beyden Rechnungen ausgeführt werden.

r;) Ereignen sich Falle von besondrer Art, und sindsie in dieser, oder des W'gcmachers Instruktionnicht enthalten, so ist hierüber bey der Inspektionanzufragen