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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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313
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14) Entdeckt derselbe vortheilhafte Kiesgruben, Stein-bräche oder altes Gemäuer, und läßt solche öf-neu, so erhält er die bestimmte Belohnung. Diesebesteht in rr> Gulden für jeden Steinbruch, unddie Hälfte für jede Kiesgrube an solchen Platzen,wo man vorher weder Steine noch Kies gefundenhat, und wo keines von beyden in der Nahe ist.Uebrigens hat er darauf zu sehen, daß die Stein-brüche und Kiesgruben regelmässig, und so tief,als möglich bearbeitet werden, die Erde, der Mer-gel und Sand aber zuerst abgehoben wird, auchdas Material überhaupt von diesen Theilen ge-säubert, nur bey feuchter Witterung von denVorrathshaufen zur Ausfüllung der Geleise uHLöcher in die Straße gefahren oder verbreitetwerde, wenn zuvor aus den Geleisen das Wasserabgelassen, und von der Straße der Schlammabgezogen, auch der zu Erde und Thon zermalmteAuswurf der Geleise abgeschaufelt ist. In tiefenGeleisen sollen zuerst die harten und grobenSteine eingelegt und mittelst des Schlägels ein-geschlagen werden, bevor darauf feineres Materialgeschüttet oder mittelst des eisernen Rechens ein-gerecht wird. Da, wo die Flüsse gutes Materialliefern, muß dasselbe in hinreichender Menge beyihrem niedrigen Stande ausgehoben werden; einenie zu vernachlässigende Vorsicht.

>;) Die vorzüglichst zweckmässige Bekiesung in unsermKlima ist diejenige, welche zwischen dem rsterr