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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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werfen, und unnütze Kosten verursachen: so sol-lcn sie diese eben sowohl, als die durch Einräu-men des Materials bey enthaltender Dürre ver-ursachten Kosten, ersetzen; hingegen an derjeni-gen Seite der Chaussee, woran die Anhöhe lauft,und wovon das Wasser in die Chaussee eindringt,die Aushebung der Gräben oder die Anlage neuerniemals versäumen.

h. '78.

s z) Ihren Vorgesezten müssen sie pünktlichst und ohnealle Widerrede bey Degradation einer unternClasse oder gänzlichen Entlassung bey groben Sub-ordinationsvcrgehungen Folge leisten. Dienst-nachlässigkeiten, Versäumnisse und Nichterfüllungder Instruktionen werden nach Beschaffenheit derSache von der geheimen Centralsielle (General-direktion) mit dem Abzüge einer Viertel, der Halste,einer ganzen oder auch doppelter Monatsgage be-straft. Dagegen vorzügliche Anstrengungen imDienste mit einer Gratifikation belohnt. Auchkann keine Beförderung zu einer höhcrn StelleStatt finden, wenn sich der Wegemeistcr durchseinen Diensteifer und genaue Pflichterfüllungderselben nicht würdig gemacht hat.

,4) Schließlich wird hiemit verordnet, daß die wirk.lich angestellten Ingenieurs und Wegsmeister nachder vorgeschriebenen Uniformirung bey Geschäftensich reinlich kleiden müssen. (Hier folgt die Unter-schrist des Generaldirektors.)

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