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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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322
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der Straße ab gesehen werden kann, ausgenom-men in Gegenwart des Wegemeisters, arbeiten.

;) Wenn derselbe, oder ein für ihn nachHIro. r gestelltertüchtiger Arbeiter von seinen Vorgesehen nichtauf der Straße oder in den Materialgruben, oderbey andern Dicnstgeschaften wahrend der Arbeits-stunden getroffen wird: so soll er das erstemalso kr., das zweitem«! -e kr., und so stets fünfKreutzer an das Geld verrechnende Amt, welchesauch die Strafe verrechnet, erlegen, dann aber sei-nes Diqrsies, beym fünflenmal^ von der General-direktion entlassen und von der Bauinspektionsuspcndirt werden.

4) Er soll alle Geleise, vorzüglich bey trockner Witte-rung, zuziehen, bey feuchter aber mit neuemMaterial zuwerfen. Das Material nur bey feuch-ter Witterung, jedoch aus die möglichst geringsteBreite und vorzüglich im Fahrbett oder auf dieMitte der Chaussee einräumen. Die Hauprein-raumungen sollen vom rsten März bis spätestensden isten May; und vom -sten Oktober bis zumr;ken November geschehen. Besonders soll aberim leztern Zeitpunkte die Haupkausbesserung derCbausseen bewerkstelliget werden. Es muß beydiesen zwey jährlich zu bewensielligenden Haupt-ausbesserungen der Chausseen aller Schlamm unddas Wasser fortgeschasc, dann die Geleise mitkleinen Steinen oder Kiesel tüchtig ausgeschlagen,und darauf erst, so wie auf der gesammcen Breite