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Zoll, damit die Stützmauern und Böschungen vomWasser verschont bleiben, die Fuhrwerke gegenUmwerfen gesichert sind, und das Wasser von derStraße in die Chaussecgraben ablaufe. Diesessoll der Wcgemacher mit den ihm beyzugebendenHülfsarbeitcrn an den allen Straßen nach undnach bewerkstelligen, wenigstens nicht gegen diegegebene Regel Arbeiten machen, oder unterneh-men lassen. Steigt eine alte Chaussee mehr alsdrey Zoll auf die Klafter, d. i. wenn das Radder daraufgehenden Lastwagen gesperrt werdenmuß, und besteht sie auf einer solchen Stelle ausSteinpflaster, so muß dieses aufgerissen, und ineine Bruchstein - oder Kicschaussee verwandeltwerden. Zur Bequemlichkeit der Reisenden unddes Zugviehes müssen besonders alle auf starksteigenden Chausseen liegende Rollsteine, odersolche große in der Dberfiäche der Chausseen ein-gesenkte Steine, fvrtgeschaft werden. Auf solcheChausseestrecken muß der Wegemeister das kleinsteund härteste Material in der Dberflache ausbrei-ten, wenn sie aber aus festem bestehen, die un-terste Lage aus einer Zoll dicken Mergel - oderThonerde bestehen lassen, worüber dann Kiesoder kleiner Bruchstein zu liegen kommt, weil sichder Kies auf solche Gründung wahrend derRegengüsse erhalt. Die Berg auf gehenden Stre-cken sotten auch, wo möglich, doppelt so breit alsdie übrigen Chausseen seyn, damit die abfahren-den Fuhrwerke nicht ein und dasselbe Geleise ein-