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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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329
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Gruben machen und auf der Chaussee einzeln hin-und her gerollt werden, auch für das Zugviehund den Fahrenden unbequem sind. Wo alsoviele solche Rollstcine aus den Cbausse n angetrof-fen werden, thun weder die W.geweifter nochWegemacher ihre Schuldigkeit!

7) Die Bruchsteine sollen, je nachdem sie bart sind,kleiner zerschlagen werden. Die größten eisernenSchlägel mögen an der einen Seite eine einenviertel Zoll scharfe Kante haben und vier Pfundschwer seyn. Die kleinern sollen 4^ bis Zolllang, bis 1^ Zoll dick, und Zi Loth bis »Pfund iü Loth schwer seyn, auf beiden Seitendrey Linien starke Kanten haben, die aus gehär-tetem Stahl bestehen müssen. Die Stiele sollenaus Hasel-oder andern, elastischen Holze bestehen,eine Lange von Schuh, und eine Dicke vonH Zoll haben.

8) Bevor die Strasse mit Deckmateriale beschüttetwird, soll dieselbe von Erde und Schlamm gerei-nigt seyn, welches Abziehen zur Ersparung derArbeit bey nasser Witterung mittelst hölzernerKrücken, oder wenn der Schlamm zah ist, mitder Rotthacke, die auch zum Abheben der Ban-kers und zum Skarpiren der Grabenwande ge-braucht wird, geschehen muß.

9 ) Nur bey feuchter Witterung, also vorzüglich imFrühling und Herbste, sollen zur Erleichterung derArbeit die Bankets abgehoben, auch die Strassen