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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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332
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r i) Jeder Kieshaufen, der zur Bedeckung der Strassenangefahren wird, soll an der Grundfläche siebenSchuh lang, drey breit und zwey hoch seyn, folg-lich wegen des Abrollens des Kieses i8 Kubik«schuh enthalten. Wo der Kies in der Nahe derStrasse liegt, sind die eigentlichen Dorrathshau-fen, welche wegen des bequemen Ausweichens derFuhrwerke bald rechts bald links an dem Fahr-bette der Strasse zu liegen kommen, wo möglichvon dem Wegemacher anzufahren. Dieser sollder Strasse so nahe und so tief als thunlichKiesgruben und Steinbrüche, jedoch ohne für dasFuhrwerk gefährliche Gruben zu verursachen, er.öffnen, wenn das Materials eben so gut ist, alsdasjenige, welches in einer weiter» Entfernungliegt. Auch muß der Ziegelschutt von altem Ge«mäuer gebraucht werden, denn derselbe giebt einefeste und trockene Strasse, vorzüglich wenn der-selbe mit gutem Kies bedeckt wird.

rr) Gegen die Grobheiten und Ahndungen derer, de-nen die Grundstücke, worauf solche Gruben undBrüche entdeckt werden, zustehen, wird ihn diepolitische Behörde schützen; denn die Grundeig-ner werden jedesmal für den Boden eine Ent-schädigung, wie es landsüblich ist, erhalten.

rz) Wenn der Wegemacher der Strasse nähere Kies-gruben und Steinbrüche,. als die bestehenden er-öffnet, wodurch dem Strassenbauwesen ein beson-derer Vortheil zugeht, so soll er nach dem Gut-