Buch 
Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
Entstehung
Seite
337
JPEG-Download
 

33 ?

meister bekannt gemacht wird. Findet aber derWcgcmeistcr bey seiner nächsten Anwesenheit dieAufnahme der Hülfsarbctter unnöthig, so mußdie Klage gegen den Wcgemacher eingeleitet wer-den, damit nach Gutachten des Bauinspektors undBaudircklors der Ersatz aus eigenen Mitteln desWegcmachcrs von der Gencraldirektion bestimmtwerde.

;;) Soll der Wegcmacher so nahe als möglich inder Mitte seiner ihm angewiesenen Straßenstreckewohnen, und einen ehrbaren Lebenswandel fäh-ren.

Um gegen die Grobheiten der Fuhrleute ge.sichert zu seyn, und von den Straßenbauvorge-scztcn beobachtet'werden zu können, soll er seinennt einem Schild versehene, ihm abgereichteMontursjacke tragen, und überhaupt in ordent-licher Kleidung erscheinen.

zq.) Diese Dienstessblicgenhciten haben die Wegema-cher genau zu beobachten, und bey Vernachläs-sigung ihrer pflichten zu gewärtigen, daß sievon der Inspeluon der Direktion suspendirt,oder von der geheimen Zentralstelle abgedanktund entlassen werden, wo sie dann auch keineAnsprüche auf Unterstützung haben.

z;) Damit die Ortsvcrstehcr von allem denjenigenunterrichtet seyn mögen, was einem Wgemacherobliegt, so ist denjenigen von grossem Ortschaf-

22