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Theoretisch-praktische Strassenbaukunde / Carl Friedrich Wiebeking
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353
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oder Garten einschließen, soll dem Eigenthü-mer/ jedoch nur im Falle sich zwey Lastwagendazwischen ausweichen können/ von dem Bau-inspektor gestattet werde»/ diese Mauern stehen zulassen, wenn der Eigenthümer darin» auf i; Schuh Abstand (der Lage der Oberfläche von der Chaus-see gleich) eine Quadratschuh große Oeffnung,und zwar in beiden Mauern gegenüber macht,um den Luftzug zu befördern, und wenn derselbedie etwa erforderlichen Durchlässe unter seineMauer (auf seine Kosten) durchführt, und dasWasser fortleitet, damit es nicht auf der Chausseestehen bleibe.

Auch die Zaune , welche naher, als dreySchuhe an den Gräben stehen, müssen auf dieseEntfernung zurückgesezt werden, welches sichjedoch nur von den auf freyem Felde angebrachtenZäunen versteht, damit die Straße austrocknenkann. In Dörfern und Ortschaften sollen sieeinen Schuh vom Grabenrande entfernt werden.

Ueberhaupt sind die Zäune, da wo die Stras-sengräben laufen, unnöthig, und es wird sie je-der gute Oekonom und kluge Ackermann des ho-hen Holzpreises wegen abschaffen; es wird daherbefohlen, daß die politischen Behörden auf dieVerminderung der vielen unnützen kostbaren Doh.lenzäune wirken, und statt ihrer die wohlfcilernSlangenzäune mehr in Gebrauch zu bringen suchensollen, welche auch längs den Straßen den Luftzug

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