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muß Hiebey der Umstand berücksichtiget werden,daß ein Land, welches bequeme Straßen hat, unddaher weniger Zugvieh gebraucht, a) eine größereAnzahl von Kavalleriepferden zu geringen Prei-sen liefert, und b) dem Ackerbau unbeschadet meh.rere Soldaten hergeben kann, auch in Kriegszei-ten die Last der Durchmärsche vertheilt wird,mithin nicht ein Landesbezirk verarmt, wahrenddie von gemachten Straßen entfernt Wohnendenwenig oder nichts leiden. Da hierüber aber imVoraus kein bestimmter Kalkül zu ziehen ist, sowird die gemeine Sache sehr dadurch befördert,wenn der Staat die Halste tragt, und die übrigeHälfte auf die Steuern, wovon die Domainennicht ausgeschlossen seyn dürfen, gelegt wird.Nach dieser Maxime werden die nahe an derStraße liegenden, in Rücksicht ihres Zugviehes,etwas mehr als die übrigen leisten, welches durchdie Natur der Sache gerechtfertigt wird. Hier-bey entsteht die Frage: ob man einer provinziel«len (Departements-) Theilnahme oder einer ge-nerellen den Vorzug geben soll? Es tritt dabey,meiner Meinung nach- folgende Distinktiv» ein.Ist nämlich a) die Straße ein Kommerzialweg,so erstreckt sich der daraus entspringende Vortheilnicht blos auf die Provinz, worin dieselbe ange-legt wird, sondern sogar auf die entferntestenTheile des Staats; folglich sollte der ganze Staatdazu Geldbeyträge liefern. Anders verhält es sichmit Vizinalstraßen. b) Eine Provinz, Präfektur,