gen werden. Denn die gute Verwaltung der Finanzenlaßt ein Deficit nicht zu, und nachdem die nützlichen unddurchaus nothwendigen Ausgaben snmmirt sind und«in Deficit statt hat, müssen die Einnahmen auf einebillige, der Natur der Sache angemessene und gerech-t e Weise aufgelegt werden, und keine leichtsinnige zumUntergänge des Ganzen führende Generosität statt finden!
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Wiewohl in gewöhnlichen Fallen alle Bauten durchfreywillige Arbeiten betrieben werden sollten, so müssendoch bey Nothfallen die Baubcamten autorisirt seyn, dieMilitär - und Polizeybehörden zu requiriren, um gegenden ortsüblichen Tagelohn eine gewisse Anzahl von Ar-beitern zu erhalten. Solche Fälle treten bey hohenWassersianden oder bey Bauten, die schlechterdingsschleunigst ausgeführt werden müssen, öfters ein.
H. »98.
Das Baumaterial sollte in der Regel von frey-willigen Lieferanten, die sich durch öffentliche Verstei-gerungen dazu anheischig machen, oder aus den Staats-waldungen gegen billige Taxen geliefert werden. Ent-stehen aber Nothfälle, so erfordert die Natur der Sache,daß sie von den nächsten Waldungen und Inseln, woman sie antrifft, gegen eine taxmässige Bezahlung ge-nommen werden können, weil beim Wasserbau der ge-ringste Zeitverlust höchst nachteilig ist. Diese Maaß-regel versteht sich nun vollends bey alten Ruinen undzu keinem Zwecke dienenden Mauern, die dem Staate