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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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16
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i6 Vom Unterschiede

Zwirn färben. Dieser ist verstattet, sowohlschön, als schlecht zu färben; aber diese Innungtheilet sich in drey Aeste, deren einer mit Seide,der andere mit gesponnener Wolle, der drlktemit Zwirn zu thun hat. Der Färber, welchersich zu einer dieser Verrichtungen begeben hat,darf nur das thun, was zu derselben gehöretSo kann also der Scidenfärber weder Wollenoch Zwirn färben, und eben so verhält es sichmit den andern. Der Färber dieser dritten In-nung, welcher sich zu der Arbeit der gezwirntenWolle begeben hat, darf die Materialien zumSchlecht- und zum Schönfärben bey sich haben,aber es ist ihm nur vergönnet, bey den grobenArten von Wolle, von denen ich geredet habe,diejenigen, die zum Schlechtfärben bestimmtsind, zu gebrauchen. (*)

So sind die weisen Verfassungen beschaffen,welche man gemacht hat, und welche man hakmüssen machen, die Misibräucye zu verhüten,die sich in eine Kunst cingeschlichen hatten, ander dem Handel so viel gelegen ist«». Will manvon alle dem, was die Ordnung und Policey

dieser

C) So wie die Hauptqrundsätze der Färbcrey daräuf be»ruhen, die Farbemakerialien gehörig auszuziehen, unddurch zweckmäsige Hülfsmittel, dergleichen die Säuren,Laugensalze, Mittelsalze und Kalch sind, mit deüen zufärbenden Körpern gehörig zu verbinden, so muß,da letztere bald Körper des Thierreichs, als: Sei,de, Schaafwolle» Kameelhaare; oder aus dem Pflan«zenreicke: entweder Linnen oder Baumwolle, sind,die Wahl der färbenden Materien mit aller Sorgfaltgeschehen.