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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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141
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Von der Art, blau zu färben. 141

reiniget, welches bey jeder Aerndte wiederholetwird.

Im Hcumonat wird die zwote Aerndte vor«genommen, wofern einiger Regen gefallen ist,denn Regen oder Trockenheit beschleunigen sie umacht Tage, oder schieben sie um so viel weiter hin-aus. Gegen das Ende des Augusti wird nocheine neue gehalten; die vierte gegen das Endedes Herbstmonats, und die letzte nach ASerheili-gen: diese ist stärker, als die übrigen, weil einelängere Zwischenzeit gewesen ist; man schneidetbey ihr das Obcrthcil der Wurzel, wo alle dieseBlatter herausgehen, mir ab. Indeß giebt die-se Aerndte schlechten Waid, und ist in den Verord-nungen verboten.

Während des Regens oder Otcbels wird derWaid nie gesammlet; die Witterung muß heiterseyn, und die Sonne auf die Blätter geschienenhaben.

Bey jeder Aerndte schaft man die Blätter gleichin die Mühle, wie man ste nach einander samm-let, ste zu zerquetschen, und zu einem feinenTeige zu machen, in dem man die Ribben derBlätter nicht mehr unterscheiden kann. Diesesmuß schleunig geschehen,', denn wenn man dieBlätter über einander gehäuft liegen lässet, gäh-rcn sie, und verfaulen bald mir einem unerträg-lichen Gestank. Diese Mühlen sind den Oclen-oder Lohmühlen ziemlich ähnlich. Sie bestehenaus einem wagrecht liegenden Mühlstein, dersich um eine senkrecht stehende Axe in einer kreis-förmigen ziemlich großen Vertiefung herumdrehet,

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