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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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208
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208 Dom Cochenill - Scharlache.

gar zerstören. (*) Ein rother Mantel, der vomKoche ungcmein befleckt ist, wird durch die saurenWasser so ziemlich gereiniget werden; bey einigensolchen Flecken muß man das Tuch durch die Brü-he ziehen, welche zurückbleibt, nachdem manScharlach gefärbt hat; bey andern muß man denZeug gar abbrühen, und wieder färben.

Nicht nur alkalische Salze nehmen die Schar,lachfarbe weg. Wenn man ich die Brühe,welche zur Vorbereitung bey dieser Farbe dienet,ein Stück Scharlachtuch thut, verliehrt solchessogleich sehr viel von seiner Farbe, so, daßman mit ihm zugleich drey Stücken weißesTuch hineinthun, und alsdenn schwerlich unter,scheiden kann, welches das scharlachfarbene gewesenist, wenn ste alle vier eine Stunde zusammen imSude gewesen sind.

Wenn man ein Stück Scharlachtuch in dieBrühe zum Färben, in welcher sich die gehörigenZuthaten befinden, thäte, würde es anfangs alleFarben vcrliehrcn, weil die ersten Salze sich auf-lösen, und mit den neuen vermengen würden;ließe man es aber fernerhin darinnen sieden, sowürde es seine völlige erste Farbe, und noch neueFarbentheilchen darzu annehmen. Da also diese

Thcilchen

(*) Sollte sich dieser Fall ereignen, baß zu viel Säure zurAusmachung der vvm Gassenkothe entstandenen Fleckeangewendet worden, so darf man den Heller gewordenenFleck nur mit Salmiakgeist befeuchten und alsdenn mitreinem Wasser auswaschen — es wird die überflüßigeSäure hierdurch gesältiget und das Tuch wieder in vo,rigen Stand gesehet werden.