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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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242 Vom Nothm der Färberröthe.

Damit Wolle und Zeug so» gleichförmig, alsmöglich, gefärbt werden, müssen beyde Arten To-chenille nothwendig tvM kltitt gerieben und ge.siebt seyn, wie auch die Färber rothe, mit welchersie wohl müssen verbunden seyn, ehe man sie indie Brühe bringt, welches auch von allen Farben,zu denen man verschiedene Zuthaten vermischt, zuverstehen ist. Dieser Halbscharlach wird wie derordentliche vollendet, und man kann seine Farbeebenfalls mit kochendem Wasser oder Alaun dunk-ler machen.

Der Halbcramoist wird wie der ordentlicheCramoisi gemacht, nur daß man halb Färberrötheund halb Cochenille nimmt. Es kann auch dieWaldcochcnille gebraucht werden, da man als-denn nur die Hälfte von der ordentlichen Coche-nille wegläßt, und statt deren dreymal so vielWaldcochenille nimmt. Die Farbe würde nichtso schön werden, wenn man mehr von der feinen Co-chenille wegließe, und mehr von der andern nähme.

Schlechtere Schattirungen von allen diesenFarben zu haben, die man etwan nach vorgege-benen Mustern einzurichten gcnöthiget wäre, kannman die Menge der Färberröthe und der Coche-nille nach gehörigen Verhältnissen vermehren odervermindern. Keine beständige Vorschrift läßtsich deswegen nicht geben, aber mit dem, was ichgesagt habe, kann jedweder leichte die Art finden,wie er es machen soll. (*)

Purpur

Die vielen Veränderungen der Farben, welche aus derZärbenöthe jn Verbindung mit andern Ingredien-zen