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Des Herrn Hellot's ... Färbekunst oder Unterricht Wolle und wollene Zeuge zu färben, nebst Vorschriften zu Prüfungen derselben durchs Absieden / Jean Hellot ; aus dem Französischen übersetzt und mit einer Anweisung zur Seidenfärberey versehen von Abraham Gotthelf Kästner
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266
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266, Born Schwarzen.,

bcrröthe, ohne es zuvor in Alaun -und Weinsteinsieden zu lassen. Aber ich habe schon gewiesen,daß dicFärberröthc, auf diese Ark gebraucht, keineFestigkeit hat, also sehe ich >ücht> was ein soschlimmes Verfahren für Vortheil bringet.

Manchmal färbet man auch schwarz, ohneden Grund von Waid oder blau gegeben zu haben,und es ist verstattet worden, Etamrne, Schleyerund einige andere dergleichen Zeuge so zu färben,die nämlich nicht so viel gelten, daß sie den Preisteines dunkelblauen Färbcns, ehe man sie schwarzmacht, tragen. Aber zugleich hat man vcrord-nct, diesen Zeugen einen Grund von Nußschaleoder Nußbaumwurzel zu geben, damit man, siezu schwärzen, nicht so viel Vitriol brauchte. Die-se Arbeit könnte ganz und gar zum Schlcchtfär-ben gerechnet werden. Aber an den Orten, wosie verstattet ist, hat man sie den Schönfärbern zu-gleich mit den Schlcchtfarbcrn erlaubt; und esscheint mir daher, als sey hier der Ort, davon zureden, weil ich von Farben handele, die zumSchlcchtfärben und Schönfärben zugleich ge-hören.

Die Arbeit an sich selbst ist nicht schwer. Manfärbt den Zeug mit Nußschalen oder Wurzeln,wie im Kapitel vom Falben ist gewiesen worden,und schwärzt ihn alsdenn auf die nur beschriebeneoder eine etwa ähnliche Ark: denn es verhält sichmit dem Schwarzen wie mit dem Scharlache.Wenig Färber sind, die nicht eiln Geheimniß zuhaben glaubten- schöner Schwanz, als die an-Hern zu machen; dieses Geheimmiß besteht indeß

erdenk-