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Buch II. Kap. 2. §.18.
selben Sache bedient sich Theophrastos. Was Aristoteles NY. 147von einer rauchfarbenen Weintraube erzählte, welche Einige Ivap-ion nannten, dass sie nicht selten in die schwarze Färb, über-ginge, und dass man das, weil es oft vorkäme, nicht zu denMissgeburten oder Vorzeichen rechnete, dasselbe lesen wir zwei-mal bei Theophrastos , in der PHanzcngeschiehte Buch 11, Kapitel3, und von den Ursachen der Pflanzen Buch V , Kapitel o. Undsolcher Beispiele könnte ich viele häufen.
Ich glaube hier daran erinnern zu müssen, dass Theophrastos die Bibliothek seines Lehrers erbte, und das Vertrauen desselben,wie eben daraus erhellt , bis zum letzten Augenblick in vollemMaasse besass. Unter der Bibliothek haben wir ohne Zweifel dengesummten schriftlichen Nachlass zu verstehen; denn damals son-derte man ja nicht wie wir Bücher uud Handschriften; doch dürfenwir, wie mir scheint, dreierlei Bestandtheile darin wohl unterscheiden :1. bereits öffentlich herausgegebene Bücher, die sich im BesitzVieler befanden, 2. angefangene, noch nicht vollendete, oder garerst im Entwurf vorhandene Bücher, und 3. Collectaneen, theils infrüheren Schriften schon benutzte, theils noch unbenutzte. Schonaus dieser Erbschaft musste eine gewisse Solidarität des Erbenund des Erblassers hervorgehen, dergleichen wir sogar in deineuern Literargeschichte nicht selten antreffen, obgleich sich derBegriff des literarischen Eigenthums nach und nach immer schärferentwickelte, der bei den Alten noch viel Schwankendes hatte.Dass Aristoteles aber weitläuftige Collectaneen besitzen musste,verräth die Beschaffenheit vieler seiner Werke, ihr Reichthum anSpecialien und die stete Rücksicht auf die Meinung der \ or-gänger; und dass er manches unvollendet oder nur im Entwurfhinterlassen, ergiebt sich mit grosser Wahrscheinlichkeit aus derplötzlichen Unterbrechung seiner schriftstellerischen Thätigkeit zuAthen durch politische Ereignisse. .Solche Arbeiten zu vollendenund bekannt zu machen, war ohne Frage des Schülers erste Pflicht,und es wäre leicht möglich, dass er dazu noch besondern Auftragempfangen hätte. Jene Collectaneen dabei zu benutzen war abersein gutes Recht. Fand ein solches Verhältniss statt, so genügte