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Dritter Band.
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Buch XI. Kap. 3. §. 57.

Hunderts, wo man es in der damaligen helmstädter, jetzt wolfen-bütteler Bibliothek wieder zu finden das Glück hatte, bis jetzt drei-zehnmal im lateinischen Original vollständig abgedruckt, und ausser-dem mehrmals ins Deutsche übersetzt und commentirt ward, wozunoch die besondern Abdrücke Uebersetzungen und Erläuterungendes siebzigsten Kapitels, das Pflanzenverzeichniss enthaltend, kom-men. Da es noch keine vollständige Zusammenstellung dieserweitläufigen Literatur giebt, so mag eine solche hier Platz finden.Die mit einem Stern bezeichneten Schriften hatte ich selbst vorAugen. Zuvor nur noch, dass alle Ausgaben aus derselben Quelle,der wolfenbiittler Handschrift geflossen sind, theils aber unmittel-bar theils mittelbar, dass daher die Verschiedenheit ihres Werthslediglich auf der grossem oder geringem Sorgfalt, mit der sie sichan jene Quelle hielten, beruht.

I. Abdrücke L T ebersetzungen und Erläuterungen desganzen Capitulare.

1647.* Leonis III. papae epistolae. Edidit Conring. Ilelmstadii,in 4. Dazu als Anhang Hess Conring bis auf einige ihm un-leserlich gebliebene Stellen das ganze Capitulare de villis zuerstaber incorrect abdrucken.

1655. Zweite Auflage derselben Schrift.

1677.* Capituiaria regum Francorum. Edidit Steph. Baluzius,Paris , fol. tom. I, pag. 331. — Wiederholung der vorigen Ab-drücke mit all ihren Fehlern.

1729. * Eccardi commentarii de rebus Franciae orientalis et epi-scopatus Wirceburgensis etc. Wirceburgi, in fol., tom. II, pag.917. — Abdruck nach der Handschrift, daher hin und wiederberichtigt und vervollständigt. Doch wiederholen sich auch hiernoch viele der von Conring begangenen Fehler.

1730. * Conringii opera. Edidit Goebel. Brunswigii, in fol., tom.V, pag. 607. — Wiederholung der ersten Ausgabe ohne Kück-siclit auf Eckards Verbesserungen.

1738.* Georgisch corpus juris Germanici antiqui etc. Halae, in 4.— Auch darin pag. 607 nur Wiederholung nach Conring.