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die Landwirthschaft, die Technologie, die Poli-zey, die eigentliche Camera!- und die Staats-wirthschaft, und also fünf Wissenschaften begrei-fen; andere nur die Poltzey, Camera! - undStaatswirthschaft, noch andere nur die Came-ra! - und Staatswirthschaft, verstehen. Ei-nige brauchen anstatt der Benennung Staats-Wirthschafts - und Cameralwissenschaften auchden Ausdruck ökonomische Wissenschaften. Durchdiese mannigfaltigen Bedeutungen entstandenviele Schwierigkeiten, wozu dadurch häufig nochmehrere kamen , daß man die Theorie dieserWissenschaften'öfters blos nach einzelnen Lan-desverfassungen beurtheilte. Mein diese habenoft ihre eignen Gründe, wovon man deshalbnicht gerade auf die Theorie mit schließen kann.So ist in vielen Ländern dasjenige, was einerrichtigen und guten Theorie nach, auch zu weilenselbst anderen Verfassungen nach zur eigentlichenStaatswirthschaft gehört, zur Kammer gezogen,wovon der Grund meist in dem hohen Alterthumden Renthereyen in vielen deutschen Staatenliegt, woraus in alten Zeiten immer alles besorgtwurde. So ist im Braunschweigischen die lan-desherrliche Kammer von dem Finanzcollegio ab-gesondert ; so werden in manchen Ländern von
eigent-