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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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30
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beständiges' Offenlassen der tiefen Gleise, Vernächlästl«gen der Planirung der Straßen, wie auch der Abschlage,Abzüge und Graben , der zu viele Schatten, und hoheBäume auf den Straßen selbst. "

§. 8 . ' '

Zur Verschönerung und Bequemlichkeit der Straßedienen, nicht zu hoch gehende Bäume neben den Straßenhin, wodurch der Luftzutritt nicht so gehindert wird;Bestimmungen der Stunden - und Meilenmaaße, nebstWegezeigern von Steinen, so wie auch zu Verhütungeines Unglücks in schneereichen Wintern und Hohlwe-gen, Bäume mit warnenden Zeichen oder Säulen.

Von der Schönheit s. die Polizey.

§. Z.

Straßen-und Chaussee-Gelder,''welche für dieBenutzung der Straßen zu Unterhaltung derselben er-legt werden, bestimmt man nach dem Nachtheil, welchendie Schwere der Fracht oder Art des Fuhrwerks derStraße zufügt, mit Rücksicht auf den Handelsgang unddessen Leitung, äuch nach den Graden der Beschleunigungdes Transports; man zieht mehrere Erhebungsorte inAbsicht des Groshandels am zweckmäßigsten in ge-wisse Hauptstellen, und sucht durch gute Straßenver-bindnng, gehörigsLegitimationen, Schläge beyden Dorf-wegen und durch andre wirksame Anstalten Unterschleifezu verhüten.

§. ro.

Man erhebe die Revenüen durch die Zoll- und Ge-lektöbeamte, welche auf eine zweckmäßige und wohlein.

gerich-