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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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38
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Fünftes Kapitel.

Von dem Forftregal.

I. A. Cramers Anleitung zum Forstwesen. Braun«schweig 1766. Fol.

Systematische Einleitung in die neuere Forstwissen-schaft, v. I. G. Glcditsch. Berlin i. B. 1774.2. z.B. t??;. 8.

A. G. Pietsch Versuch eines Entwurfs der Grund-sätze des Forst, und Iagdrechts, Leipz. 1779. 8.

F. A. L.v. Burgsdorf Forsthandbuch oder theoretisch-praktischer Lehrbegriff sammtl. Forstwissenschaften,zum Gebrauch der Finanz, und Kammercollegien.Berlin 1788. 8.

Einleitung zur deutschen Forstwissenschaft, v. Bernh.Sebasi. Nau. Maynz 1790. 8.

§. r«

Forstregal ist dasjenige nutzbare Hohektörecht,vermöge dessen dem Landesherr» die zweckmäßige Be-nutzung der Cameralforste, so wie die Oberaufsicht undLeitung des ganzen Forstwesens im Lande zustehet, ummit Bestand des gemeinen Besten Vortheile für seineKammer zu ziehen.

Man muß sich hüten, hier die Forstpolizey und dasCameralforstwesen zu verwechseln. Das Ca-meralforstwesen beschäftiget sich mit der unmit-telbaren Benutzung der Cameralforste, undmit den Nutzungen, welche der Landesherr mit

Bestand