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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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§. lO.

Unter die Pflichten der Kammer gehören auchVersorge undMedicinal-, auch andereAnftalken für dieGesundheit der Arbeiter, zweckmäßige Erleichterung^devArbeit durch Maschinenverbesserung, Menscheuscho.nung bey sehr schädlichen Arbeiten und Verwandlungder leßtern, so viel es möglich ist, in öffentlicheStrafen.

§. n.

Außer den edeln und den unedlen Metallen rech.net man auch einige verbrennliche Minerale, wohin dieSteinkohlen und einige andre gehören, ingleichen diemineralischen und andere Heilquellen *) zu Bergrega»lien, worinnen zuweilen aber die positive Verfassung Aus-nahmen macht.

*) Z- G- Kühns Systematische Beschreibung der Gesund/brunnen und Bäder Deutschlands. Breslau 1789.

Achtes Kapitel.

Von dem Salzregal.

Fischers unvorgreiflicheS Bedenken über die zu denfürstl. Regalien gehörigen Salzquellen. Dresdeni 7 Z 7 und 1754.

F. M. Langödorf ausführliche Abhandlung von Anke-gung, Verbesserung und zweckmäßiger Vermal,kung der Salzwerke. Gießen 1781. 2 Bände.

CancrinuS erste Gründe der Berg - und Salzwerks-künde. Franks. 177z84/ 9 Bande.

Ebend.