Buch 
Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
56
JPEG-Download
 

5 - ^ >

schwemmungen Anlaß geben, auch fönst durch gehörigeMühienordnungen das Beste des Landeszu besorgen.. >

Mühlen an Privarbachen oder kleinen Privatstüß»chen gehören nicht zum Regal; wohl aber kann' hier Zwanggerechtigkeit Einschränkungen ma-chen. '>

> §. ro. ^ ^

Die Rechte andern den Gebrauch des Meeres undder See, so weit sie im Staaköeigenthum find, so wie derFlüsse und Ströme des Landes, und die zu ihrer zweck-mäßigen Benutzung gemachten Einrichtungen und An-stalten gegen Erlegungen zu verstatten'/ und dafür Ha-fengelder, Wasserzöile, Admikalitatsgelder und andredergleichen Abgaben zu erheben - bey deren Anlage manauf die Größe des Aufwands, auf die Vortheile, wel-che der andere dadurch erhalt, und auf die obenbemerk-ken ZollklugMsregeln wegen der HandelsverhalktrisseRücksicht zu nehmen hat.

Endlich gehören hkeher auch noch die Rechte desSeestapelö und des Hafenhaltens (lus ancirorsrü), dgsEmbarcorecht, da» Krahnenrecht und was sonst derglei-chen nutzbare Gerechtsame mehr find. ., ^

Zweyte Klasse.^

> §. r s.. ^ -

Das Regal der Fischereyen begreift' die wilde Fische-rey in dem Meer, der See und den jandesströmen, diePerlen-, Korallen-^Gold. undSilderfifcherey tM dieBenutzung der Kammerteiche, beyi welchen letzten abereigentlich die zahmeFiftherey eintritt. -- r

»Irairö

, '