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schwemmungen Anlaß geben, auch fönst durch gehörigeMühienordnungen das Beste des Landeszu besorgen.. >
Mühlen an Privarbachen oder kleinen Privatstüß»chen gehören nicht zum Regal; wohl aber kann' hier Zwanggerechtigkeit Einschränkungen ma-chen. '>
> §. ro. ^ ^
Die Rechte andern den Gebrauch des Meeres undder See, so weit sie im Staaköeigenthum find, so wie derFlüsse und Ströme des Landes, und die zu ihrer zweck-mäßigen Benutzung gemachten Einrichtungen und An-stalten gegen Erlegungen zu verstatten'/ und dafür Ha-fengelder, Wasserzöile, Admikalitatsgelder und andredergleichen Abgaben zu erheben - bey deren Anlage manauf die Größe des Aufwands, auf die Vortheile, wel-che der andere dadurch erhalt, und auf die obenbemerk-ken ZollklugMsregeln wegen der HandelsverhalktrisseRücksicht zu nehmen hat.
Endlich gehören hkeher auch noch die Rechte desSeestapelö und des Hafenhaltens (lus ancirorsrü), dgsEmbarcorecht, da» Krahnenrecht und was sonst derglei-chen nutzbare Gerechtsame mehr find. ., ^
Zweyte Klasse.^
> §. r s.. ^ -
Das Regal der Fischereyen begreift' die wilde Fische-rey in dem Meer, der See und den jandesströmen, diePerlen-, Korallen-^Gold. undSilderfifcherey tM dieBenutzung der Kammerteiche, beyi welchen letzten abereigentlich die zahmeFiftherey eintritt. -- r
»Irairö
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