§. 4 .
Bey den Ausgaben können ebenfalls die baaren vonden Naturalansgaben an Depukaten, so wie bey beydenfixe, und steigende und fallende unterschieden werden.
§' ?>
Man gründet die Anschlage entweder auf die vork-gen mit Angabe der eingetretenen Verbesserungen, oderauch auf Manuale, Heberegister und Rechnungen undandere dergleichen Urkunden.
§. 6 .
Bey Naturalien und wo es sonst nöthig nimmtman eine Kammerkaxe, und bey den steigenden undfallenden Revenüen ein Mittelsohr an. Bringt manFixa mit in Anschlag, so kann es nur bey den gangba-ren geschehen. Bey Pachtanschlägen werden die un-gangbaren, Reservate, und der Pachter angehalten, sichzu bemühen, sie in Gang zu bringen. Bey Grund,anschlagen können sie mit etwas Bestimmtem eigentlichnicht in Anschlag kommen. Man zieht von dem aufge-führten sämmtlichen Ertrage den nöthigen Auswandallezeit ab; zuweilen wird er compensirt/ so wird dasübrige der reine in Ansah kommende Ertrag.
§« 7 .
Ist der Pachtauschlag geftrtigek, durchgesehen undapprobirt, so folgt nun das eigentliche Verpachtungö-geschafft, welches durch Licitation geschieht, wobey zu.gleich die Punkkation registrirt wird, welche den Grundzu dem in Protokolssn entworfenen Pachtcontrakt macht,welche der Abepachter unterschreibt, und über dierge-stellke Caution einen Schein erhalt.