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§' 8 ^»
Bey dem Pachtkontrakte steht matt r) auf dieallgemeinen Bedingungen, und zwar die Dauer desPachtes , die Bestimmung des Pachtquantums , dieCaukion, 2) die Vorschriften wegen Führung der Oeko-nomie und etwanigen Verbesserungen, z) die Bedin-gungen, welche die AmtSrechke betreffen, und 4) die et-wa eintretenden Nebenbedingungen und Einschränkun-gen , und nöthige» - Cautelen, z) die Freyheiten undRechte des Beamten, und 6) die Bestimmungen übe?tlnglückssälle.
§. 9«
Endlich erfolgt meist zu der Zeit, wo die land,wirthschastiichen Geschaffte von neuem angehen, diePachtübergabe, wo bey einer einfachen eine neue Auf-nahme des AmtSinventariums, bey der doppelten aberdie Revision derselben, die Ersetzung des Fehlendenund die Vergütung des Mehrern eintritt, der Beamtein Besitz gesetzt, und als obrigkeitliche Person ange,wiesen wird.
Viertes Kapitel.
Von dem Lassen - und Rechnungswesen«
§.
Hassen sind entweder Einnahme-oder Ausgabe,soffen, oder beydeS zugleich, und sämmtliche entwederHaupt - oder General- oder Spezialcassen, ordentlicheund außerordentliche, wyzu auch die Hülföcassen gehö-ren, welche bey einer Kammer öfters sehr nützlich sind.