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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
79
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und Landescultur befördern. Bedürfnisse des Luxus undder Pracht müssen höher als die der Bequemlichkeit,und diese höher als der Nothdurft angesetzt seyn.

§. 6 .

Je weniger Reste bey einer Steuer möglich sind,desto besser ist es, und Scharfe bey der Erhebung zurVerfallzeit ist oft weniger nachtheilig, alü Nachsicht,wenn sie Reste häuft.

" ' 7 «

Steuern dürfen dem Handel nicht nachtheilig seyn,Akt/vhandel nicht zu Gleichhandel, noch weniger zuPafsivhandel machen, nicht das unklügliche Sper.rungösystem begünstigen, nicht Schleichhandel und Re-pressalien veranlassen, oder fremde, aber wahre und beyuns zu erzeugen unmögliche Bedürfnisse nicht unnö-thkg vertheuern.

§. «.

Man erleichtere die Erhebung in Absicht aufZeik,Theilung der Summe und, Geldsorten, und suche dieBehebungskosten in Anstalten und Personale, so vielals möglich, zu mindern, und je weniger eine Steuerhiervon erfordert, desto besser ist es. Man muß beyden Steuern, so viel möglich, ein genaues Verhältnißmit den relativen Geld. und Waarenpreisen beobachten ;außerdem verliert bald der Contribuent, bald die Casse«

§. ,

Steuern werden bey einem vorzüglichen Gewinndes Bürgers am wenigsten empfindlich. Auch müssen sieunbemerkt selbst die durchreisenden Fremden treffen,und keine gehässigen Namen haben, auch nicht etwaandere weislich eingerichtete Revenüenquellen stopfen.

§. r<».