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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
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90
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§. Z.

Endlich wird auch eine klägliche Ersparniß oft eineneue Quelle; nur muß sie den nöthigen Geldumlaufnicht hemmen, nicht auf Kosten der nöthigen Anstalten,oder der Besorgung der Geschaffte geschehen, nicht denerforderlichen arbeitenden Staatsdienern zur Last werden,sondern sich nur gegen das Entbehrliche, Schädliche, Ue»berstüßige, und gegen die Verschwendung äußern.

Von den außerordentlichen Anlagen.

§. 4.

Außerordentliche Erhebungen fordert die Staats»wirthschaft bey außerordentlichen Staatsbedürfnissen.Hier machen Einschränkungen bry anderen wenigerdrin-genden Staatsausgaben den Anfang; sodann gehörenhierher die Don GratuitS und Erhebungen von befrey»ten Personen, wenn sre die Verfassung kennt.

§. 5 >

Die Erhöhung der schon vorhandenen Steuern,jedoch mit Rücksicht, bey welchen mehr oder wenigerNachtheile bringe; Chargenhandel, welcher aber nurbey Hofämtern und mit neu errichteten Würden undTiteln, die aber auf wirkliche Civil- und Militärstellenkeinen Bezug haben, unschädlich ist.

§. 6 .

Unter den außerordentlichen Mitteln erscheint auchder StaakScredit und Creditanstalken, da man durchPassivleihbanke, wo die Gläubiger des Staats stattder Schuldscheine Bankpapiere erhalten, welchen einFond zu den Zinsen angewiesen wird, ferner durchAktien, Lotterien, wovon die holländischen Classenlot»

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