Buch 
Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
91
JPEG-Download
 

terken den genuesischen Zahlenlotkerien vorzuziehen sind,einheimische und ausländische Staatsschulden, Leibren-tenanstalten, Tontinen, ?knnuitaten, künstliche aus denbisher bemerkten einfachen Anstalten zusammengesetzteFonds, Diskontoanstalten, Geld zu schassen sucht.

§. 7 .

Papiergeld ist nur dann zuläßig, wenn der Staatden erforderlichen Credit hat, einen sichern Fond zuRealistrung anweist, den Umlauf allinahlig bewirkt,und das Land damit nicht übermcngt, und solches auchin der Casse angenommen wird.

§- 7 .

Blos um dafür zu warnen, bemerke ich dieschlechte Umpräzung guter Münze,nd schädlicheMünzerhöhungen , Vorschüsse auf Anweisungen, allge.meine Verpachtungen aller Revenüen, und Vorauser»Hebung der Pachtgelder, Verpfandungen wichtiger Ein»fünfte gegen Vorschüsse, und das sogenannte Nothrecht:nur die äußerste- Collision, verbunden mit einigen Gra-den der Wahrscheinlichkeit den Staat dadurch noch zuerhalten, kann sie entschuldigen.

Siebentes Kapitel.

Von den Staatsausgaben und dem praktischen

Theil der StaatSwirthschaft.

§. r.

§)ie Staatsausgaben theilen sich in die CkviletatS-und KriegsstaatSausgaben. Beyde sind ordentliche

und